Westküstenflugschule St.Peter Ording GmbH 
Mobil: +49 1522 922 7659
Oberenden 11, 21769 Lamstedt,

Flugplatz EDXR Rendsburg Schachtholm 
Ausbildungsschwerpunkt PPL A und LAPL

und EDHF Itzehoe Hunriger Wolff

Kontakt:
info@westkuestenflugschule.de
office@westkuestenflugschule.de
Website:
www.westkuestenflugschule.de

Bankverbindung:
Weser-Elbe Sparkasse
IBAN: DE81 2925 0000 1020 4048 33
BIC: BRLADE21BRS


BZF I und II

BZF I und II


Bei uns können Sie das Flugfunkzeugnis in englischer und deutscher Sprache erlernen

Unser Fluglehrer vermitteln Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse, und machen Sie fit für die Prüfung.
Wir bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit an, Ihre Sprachkenntnisse wieder aufzufrischen, so fliegen Sie sicher in Kontrollzonen und ins englischsprachige Ausland.


Anmeldungen sind jederzeit möglich,
bitte melden Sie sich unter:

01522-9227659 oder info@westkuestenflugschule.de
für den nächsten Kurs an

BZF I

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I

Beim BZF I wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) in englischer und deutscher Sprache geprüft, zusätzlich jedoch auch das Verständnis englischer Fachtexte. Hierfür ist ein zusätzlicher Sprachtest erforderlich.
Wer also außerhalb Deutschlands fliegen möchte, kommt nicht ohne das BZF I aus.


BZF II

 Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II
Beim BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache geprüft. Daher berechtigt es nur zum Flugfunk unter Sichtflugbedingungen innerhalb Deutschlands.
Jedoch kann jeder Flughafen innerhalb Deutschlands angeflogen werden.


AZF

Allgeines Sprechfunkzeugnis

Das AZF berechtigt zusätzlich zur Durchführung des Funkverkehrs unter Sicht- und Instrumentenflugbedlgemingungen in englischer Sprache. Es ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis und setzt die Prüfung zum BZF I oder BZF II voraus. Dieses Sprechfunkzeugnis ist weltweit anerkannt.

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