Auffrischungsschulung SEP
" Wir machen Sie fit"
Sie machen Urlaub, nebenbei machen wir Sie fit für ihre Lizenz !!!
* Sicherheitstraining,
* Seitenwindlandungen
* "Reviereinweisung" in Norddeutschland
* Inseltraining
* Flughafentraining
* Sprechfunktraining
Für Inhaber einer Motorfluglizenz LAPL (A) oder PPL (A) ist – zusammen mit den Mindestanforderungen an die persönliche Flugzeit – alle zwei Jahre ein mindestens einstündiger Flug mit Fluglehrer (FI oder CRI) als „Auffrischungsschulung“ erforderlich.
Die genauen Regeln unterscheiden sich nach Art der Lizenz:
Inhaber einer Motorfluglizenz LAPL (A)
sind nach FCL 140.A bei Antritt eines jeden Fluges selbst dafür verantwortlich, dass sie in den jeweils 24 Monaten vorher mindestens :
12 Flugstunden und 12 Starts und Landungen als PIC und
eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten
absolviert haben, um „die Rechte aus ihrer Lizenz ausüben zu dürfen“ also um legal zu fliegen.
Die Auffrischungsschulung wird dabei vom Lehrberechtigten im Flugbuch des Piloten bestätigt. Eine „Lizenzverlängerung“ ist dabei nicht nötig. Es erfolgt ausschließlich der Eintrag ins persönliche Flugbuch.
Inhaber einer Motorfluglizenz PPL (A)
finden in ihrer Lizenz ein Ablaufdatum ihrer Klassenberechtigung(en), das um zwei Jahre verlängert werden kann, wenn der Pilot in den letzten 12 (!) Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung mindestens :
12 Flugstunden in der betreffenden Klasse (davon 6 als PIC) mit mindestens 12 Starts und 12 Landungen inclusive einer Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert hat.
Beides kann innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Berechtigung durch eine Befähigungsprüfung durch unseren Prüfer FE ersetzt werden – siehe dazu auch unter Befähigungsüberprüfung
Wenn – was für den Normalfall sinnvoll ist – zum Zeitpunkt des einstündigen Fluges mit Fluglehrer (Auffrischungsschulung) auch die 12 Stunden und 12 Landungen bereits vorliegen, verlängert der Fluglehrer das Ablaufdatum der Klassenberechtigung mit Handeintrag auf der Rückseite der Lizenz und übermittelt der zuständigen Luftfahrtbehörde ein schriftliches Protokoll .
Dieser alle zwei Jahre verpflichtende Flug mit Fluglehrer („Auffrischungsschulung“) versteht sich nicht als „Prüfung“ Ihrer Fähigkeiten – Sie können dabei also auch nicht „durchfallen“! – sondern als Angebot, einmal wieder in professioneller Begleitung Situationen und Verfahren zu trainieren, die über den normalen fliegerischen Alltag hinausgehen.
Gerne bieten wir Ihnen dazu ein individuelles Übungs-Programm an, welches auf ihre Wünsche angepasst wird.
Geübt werden können zum Beispiel:
Langsamflug mit Erkennen und Verhindern des Überziehens („Stall“) in allen Konfigurationen
Steilkurven in allen Konfigurationen
Notverfahren bei Triebwerksausfall: Startabbruch, Notlandungen, Ziellandungen
Kurzstart- und Kurzlandetechniken – auch auf Graspisten
Starts und Landungen bei Seitenwind (bei entsprechenden Windverhältnissen)
Landungen ohne Klappen
Seitengleitflug (Slip; Kurvenslip )
Notabstiegsverfahren; Umkehrkurven im Gebirge
Einflug in Kontrollzonen
Professionelle Funksprechverfahren
Funknavigation und präzises Fliegen nach Instrumenten im kontrollierten Sichtflug.
Einfache Flugmanöver (z.B Umkehrkurve) „unter der Haube“ – natürlich in VMC!
Solche Übungsflüge führen wir auf unseren Flugzeugen oder nach Absprache eventuell auch in Ihrem Flugzeug durch, sofern wir mit dem Flugzeugmuster vertraut sind, und weitere Voraussetzungen wie zB. ausreichende Kaskoversicherung gegeben sind, und eine Haftungserklärung vereinbart wird.
Wir wollen, dass Sie gut, gerne und sicher fliegen!
Und wenn die Frist einmal abgelaufen ist … ?
Beim LAPL (A)
fliegen Sie die fehlenden Stunden einfach in Begleitung eines Fluglehrers (oder nach vorangegangener Übung auch solo unter dessen Verantwortung mit Flugauftrag)
so lange bis Sie wieder fit sind und mindestens die nötigen 12 Stunden in den zurückliegenden 24 Monaten zuzüglich der einstündigen Auffrischungsschulung voll sind .
Beim PPL (A)
kann Ihnen eine Befähigungsüberprüfung durch einen anerkannten Prüfer (FE) dazu verhelfen, ihre Klassenberechtigung zu verlängern oder gegebenenfalls zu erneuern.
( Wir haben bei uns in der Flugschule die geeigneten Prüfer )
Die Westküstenflugschule bietet Ihnen hier ein komplettes Programm an.
siehe „Befähigungsüberprüfung SEP“